Ausgewählte
Behinderungsformen
1.
Geistige Behinderung:
1.1
Definition: Geistige Behinderung
Von
geistiger Behinderung spricht man, wenn das Lernverhalten stark beeinträchtigt
ist (IQ unter 55). Geistig behinderte Menschen weisen auch in ihrem Gefühlsleben,
der Sprache und ihren Bewegungsabläufen Störungen auf und sind auf Betreuung
angewiesen.
1.2
Merkmale und Auswirkungen:
Geistig behinderte Menschen
haben eine eingeschränkte Wahrnehmung. Die Lernfähigkeit ist stark
beeinträchtigt. In der Regel sind sie nicht imstande lesen und schreiben zu
lernen. Das Gedächtnis und die Konzentrationsfähigkeit sind erheblich gestört.
Die Schädigung geistiger
Funktionen hat Auswirkungen auf die Sprachentwicklung, die Koordination der
Bewegungen und die emotionale Entwicklung.
Geistig Behinderte sind zwar
ihr Leben lang auf die Hilfe anderer Menschen angewiesen, aber in der Regel
nicht vollkommen abhängig. Häufig sind sie in der Lage, Verrichtungen des
täglichen Lebens zu erlernen. In welchem Umfang dieses möglich ist, hängt vom
Ausmass der Schädigung und von der Art der Förderung ab.
Viele der geistig
behinderten Menschen sind mehrfach
behindert Häufig treten Sinnesbehinderungen, Körperbehinderungen oder
schwere organische Erkrankungen (z. B. Herzfehler) zusätzlich auf.
1.3
Ursachen von geistiger Behinderung:
·
Chromosomenerkrankungen
z. B. Down-Syndrom
·
Infektionskrankheiten
oder Medikamenteneinnahme der Mutter in der Schwangerschaft
·
Hirnverletzungen
·
Extreme
Vernachlässigung der Kinder (vgl. Hospitalismus)
1.4
Fördernde Betreuung:
Förderung der
Selbständigkeit (Geeignete Übungen
hierzu, die so früh wie möglich Intelligenz, Sprache und Wahrnehmung ausbilden.
Zusätzlich können Koordination, Bewegungen trainiert werden, um Haltungsschäden
zu vermeiden oder abzubauen und Körperkräfte zu entwickeln.)
Für sich selbst sorgen (Dazu gehören das eigenständige An- und Auskleiden,
das Essen und die Körperhygiene)
Sich in eine Gemeinschaft
einfügen (Hier werden die Regeln
eingeübt, die für ein Leben in der Gemeinschaft wichtig sind. Dazu gehören:
Teilen können, Eigentumsrechte zu wahren, Rechte und Pflichten in der Gruppe,
der Familie, der Nachbarschaft, der Schule oder der Werkstatt zu übernehmen.)
Eine Arbeitstätigkeit
übernehmen können (Geistig
Behinderte sind in der Lage gewisse Arbeiten auszuführen, die sich ständig
wiederholen und eingeübt werden können. z. B. WFBs.)
2.0 Körperbehinderung
2.1 Definition: Körperbehinderung
Von Körperbehinderung
spricht man, wenn die Bewegungsunfähigkeit aufgrund einer Schädigung des Stütz-
und Bewegungssystems (Skelett, Muskeln, Nerven) erheblich eingeschränkt ist
oder das körperliche Leistungsvermögen durch Erkrankung oder Schädigung innerer
Organe stark beeinträchtigt ist.
2.2
Merkmale
und Auswirkungen:
(vgl. Auflistung ‚Art der
Körperbehinderung)‘
Je nach Art und Schwere der
Körperbehinderung treten weitere Beeinträchtigungen auf:
Spastische Lähmungen (haben oft Sprach- oder Sehstörungen (Schielen) zur
Folge)
Missbildungen (treten häufig zusammen mit Intelligenzschädigungen,
Hör- oder Sehbehinderungen oder Fehlbildungen an inneren Organen (z. B. Herzfehler) auf)
Eine Körperbehinderung erschwert
in vielen Fällen die Kontaktaufnahme mit der Umwelt.
Übertriebene Fürsorge und
Mitleid führen dazu, dass die
Betroffenen unselbständig werden bzw. bleiben und kein Selbstvertrauen
entwickeln können.
2.3
Ursachen
für Körperbehinderungen:
·
Chromosomenerkrankungen
·
Infektionskrankheiten
oder Medikamenteneinnahme der Mutter während der Schwangerschaft
·
Sauerstoffmangel bei
der Geburt
·
Verletzung des Gehirns
·
Unfälle
·
Erkrankungen der
inneren Organe, der Knochen und Wirbelsäule
2.4
Förderung
und Betreuung
Wahrnehmung und Erfahrungen,
die durch eine Beeinträchtigung der Bewegung nicht oder nur eingeschränkt
gemacht werden können, müssen mithilfe von geeignetem Material und
entsprechenden Methoden den Körperbehinderten zugänglich gemacht werden. (z. B:
ein mit dem Mund oder durch Augenbewegungen bedienbarer PC, spezielle Fahrzeuge
usw.)
Um die Selbständigkeit zu
fördern, muss die Bewegungsfähigkeit optimal unterstützt werden. Dies kann
erreicht werden durch medizinische Hilfsmittel (Prothesen, Rollstuhl,
Gehhilfen) sowie durch Bewegung und Krafttraining mithilfe von
Krankengymnastik.
Weiterhin muss die private
Wohnung behinderten gerecht eingerichtet werden z. B: breitere Türrahmen,
geeignete Dusche, WC, ebenerdige Räume, Treppenlifter Ess- und Schreibhilfen,
usw
Damit z. B. Rollstuhlfahrer
am öffentlichen Leben teilnehmen können, ist es wichtig, dass Gebäude, öffentliche
Verkehrsmittel, Bürgersteige usw. schon bei der Planung behinndertengerecht
angelegt werden.
3.0
Situation
von Familien mit Behinderten
Wird bei einem Kind eine
Behinderung festgestellt, ist dies für die meisten betroffenen Familien ein
Schock. Hilflosigkeit, Enttäuschung, Verzweifelung, Entsetzen, Trauer,
Schuldgefühle, Nicht-Wahrhaben-Wollen, Selbstvorwürfe, gegenseitige Vorwürfe
der Eltern, Angst vor Reaktionen der Verwandten und der Umwelt bis hin zur
Gleichgültigkeit und Ablehnung des Kindes.
Die Situation droht viele
Eltern gefühls-, kraft- und/oder zeitmässig zu überfordern..
Nicht selten zerbricht daran
eine Ehe oder Partnerschaft, versuchen Eltern ihre behinderten Kinder zu
‚verstecken‘ oder geben sie ins Heim.
Es dauert einige Zeit, bis
die Eltern akzeptieren können, dass sie ein behindertes Kind haben und es nicht
als ‚Strafe‘ ansehen.
Das gesamte Leben einer
Familie ändert sich. Oft müssen Zukunftspläne aufgegeben werden.
Die Geschwister eines
behinderten Kindes müssen oft zurückstecken, werden unbeabsichtigt
benachteiligt, überfordert oder auch bevorzugt.
Auch sie sind von den
ablehnenden Reaktionen der Umwelt betroffen und werden häufig isoliert, weil
sie einen behinderten Bruder, eine
behinderte Schwester haben.
3.1 Gefahr für Eltern bei der Erziehung eines
behinderten Kindes:
·
Verwöhnung
·
dadurch
Vernachlässigung notwendiger Förderung
·
Fortsetzung der länger
dauernden Fördermassnahmen
·
Überforderung
·
Vergleich ihres Kindes
mit nicht behinderten Kindern
4.0
Gesellschaftliche
Situation von Behinderten
Wie weit die Folgen einer
Behinderung reichen, lernt ein Betroffener oft erst im Umgang mit nicht
behinderten Menschen kennen.
Nichtbehinderte wissen oft
wenig oder gar nichts von Behinderungen und den damit verbundenen Problemen.
Sie zeigen deshalb oft Unverständnis und Unsicherheit gegenüber Behinderten
oder haben Vorurteile.
Häufige Reaktionen sind:
·
Ignorieren (Behinderte
werden einfach übersehen)
·
Anstarren
·
Spotten (Witze machen
u.a.)
·
Hänseln
·
Mitleid
·
Übertriebene
Hilfsbereitschaft
4.1 Ergebnis einer Umfrage:
·
90 % wissen nicht, wie
sie sich gegenüber Behinderten verhalten sollen
·
über 70 % empfinden
Ekel
·
63 % meinen, dass
Behinderte in ein Heim gehören
·
56 % wollen nicht mit
Körperbehinderten im Haus leben
·
49 % halten geistig
Behinderte für bösartig und aggressiv)
Ob Behinderte ein ‚normales‘
Leben in der Gesellschaft führen können, oder in Isolation führen muss, hängt
neben der Schwere seiner Behinderung auch von den Reaktionen seiner nicht
behinderten Mitmenschen ab.
Durch die ablehnenden
Reaktionen der Umwelt werden die Folgen einer Behinderung verstärkt.
Reaktionen der Behinderten
auf Verhalten der Umwelt:
·
Aggression gegenüber
Nichtbehinderten
·
Selbstisolation,
Zurückziehen
·
Überforderung (Hoffen
auf Anerkennung)
·
Starkes Misstrauen
gegenüber Nichtbehinderten