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Ausgewählte Behinderungsformen

 

 

1.     Geistige Behinderung:

 

 

1.1   Definition: Geistige Behinderung

 

Von geistiger Behinderung spricht man, wenn das Lernverhalten stark beeinträchtigt ist (IQ unter 55). Geistig behinderte Menschen weisen auch in ihrem Gefühlsleben, der Sprache und ihren Bewegungsabläufen Störungen auf und sind auf Betreuung angewiesen.

 

 

1.2   Merkmale und Auswirkungen:

 

Geistig behinderte Menschen haben eine eingeschränkte Wahrnehmung. Die Lernfähigkeit ist stark beeinträchtigt. In der Regel sind sie nicht imstande lesen und schreiben zu lernen. Das Gedächtnis und die Konzentrationsfähigkeit sind erheblich gestört.

 

Die Schädigung geistiger Funktionen hat Auswirkungen auf die Sprachentwicklung, die Koordination der Bewegungen und die emotionale Entwicklung.

 

Geistig Behinderte sind zwar ihr Leben lang auf die Hilfe anderer Menschen angewiesen, aber in der Regel nicht vollkommen abhängig. Häufig sind sie in der Lage, Verrichtungen des täglichen Lebens zu erlernen. In welchem Umfang dieses möglich ist, hängt vom Ausmass der Schädigung und von der Art der Förderung ab.

 

Viele der geistig behinderten Menschen sind mehrfach behindert Häufig treten Sinnesbehinderungen, Körperbehinderungen oder schwere organische Erkrankungen (z. B. Herzfehler) zusätzlich auf.

 

 

1.3   Ursachen von geistiger Behinderung:

 

·        Chromosomenerkrankungen z. B. Down-Syndrom

·        Infektionskrankheiten oder Medikamenteneinnahme der Mutter in der Schwangerschaft

·        Hirnverletzungen

·        Extreme Vernachlässigung der Kinder (vgl. Hospitalismus)

 

 

1.4   Fördernde Betreuung:

 

Förderung der Selbständigkeit (Geeignete Übungen hierzu, die so früh wie möglich Intelligenz, Sprache und Wahrnehmung ausbilden. Zusätzlich können Koordination, Bewegungen trainiert werden, um Haltungsschäden zu vermeiden oder abzubauen und Körperkräfte zu entwickeln.)

 

Für sich selbst sorgen (Dazu gehören das eigenständige An- und Auskleiden, das Essen und die Körperhygiene)

 

Sich in eine Gemeinschaft einfügen (Hier werden die Regeln eingeübt, die für ein Leben in der Gemeinschaft wichtig sind. Dazu gehören: Teilen können, Eigentumsrechte zu wahren, Rechte und Pflichten in der Gruppe, der Familie, der Nachbarschaft, der Schule oder der Werkstatt zu übernehmen.)

Eine Arbeitstätigkeit übernehmen können (Geistig Behinderte sind in der Lage gewisse Arbeiten auszuführen, die sich ständig wiederholen und eingeübt werden können. z. B. WFBs.)

 

 

2.0      Körperbehinderung

 

 

2.1   Definition: Körperbehinderung

 

Von Körperbehinderung spricht man, wenn die Bewegungsunfähigkeit aufgrund einer Schädigung des Stütz- und Bewegungssystems (Skelett, Muskeln, Nerven) erheblich eingeschränkt ist oder das körperliche Leistungsvermögen durch Erkrankung oder Schädigung innerer Organe stark beeinträchtigt ist.

 

 

2.2             Merkmale und Auswirkungen:

 

(vgl. Auflistung ‚Art der Körperbehinderung)‘

 

Je nach Art und Schwere der Körperbehinderung treten weitere Beeinträchtigungen auf:

 

Spastische Lähmungen (haben oft Sprach- oder Sehstörungen (Schielen) zur Folge)

 

Missbildungen (treten häufig zusammen mit Intelligenzschädigungen, Hör- oder Sehbehinderungen oder Fehlbildungen an inneren Organen  (z. B. Herzfehler) auf)

 

Eine Körperbehinderung erschwert in vielen Fällen die Kontaktaufnahme mit der Umwelt.

 

Übertriebene Fürsorge und Mitleid führen dazu, dass die Betroffenen unselbständig werden bzw. bleiben und kein Selbstvertrauen entwickeln können.

 

 

2.3             Ursachen für Körperbehinderungen:

 

·        Chromosomenerkrankungen

·        Infektionskrankheiten oder Medikamenteneinnahme der Mutter während der Schwangerschaft

·        Sauerstoffmangel bei der Geburt

·        Verletzung des Gehirns

·        Unfälle

·        Erkrankungen der inneren Organe, der Knochen und Wirbelsäule

 

 

2.4             Förderung und Betreuung

 

Wahrnehmung und Erfahrungen, die durch eine Beeinträchtigung der Bewegung nicht oder nur eingeschränkt gemacht werden können, müssen mithilfe von geeignetem Material und entsprechenden Methoden den Körperbehinderten zugänglich gemacht werden. (z. B: ein mit dem Mund oder durch Augenbewegungen bedienbarer PC, spezielle Fahrzeuge usw.)

 

Um die Selbständigkeit zu fördern, muss die Bewegungsfähigkeit optimal unterstützt werden. Dies kann erreicht werden durch medizinische Hilfsmittel (Prothesen, Rollstuhl, Gehhilfen) sowie durch Bewegung und Krafttraining mithilfe von Krankengymnastik.

 

Weiterhin muss die private Wohnung behinderten gerecht eingerichtet werden z. B: breitere Türrahmen, geeignete Dusche, WC, ebenerdige Räume, Treppenlifter Ess- und Schreibhilfen, usw

 

Damit z. B. Rollstuhlfahrer am öffentlichen Leben teilnehmen können, ist es wichtig, dass Gebäude, öffentliche Verkehrsmittel, Bürgersteige usw. schon bei der Planung behinndertengerecht angelegt werden.

 

 

3.0             Situation von Familien mit Behinderten

 

Wird bei einem Kind eine Behinderung festgestellt, ist dies für die meisten betroffenen Familien ein Schock. Hilflosigkeit, Enttäuschung, Verzweifelung, Entsetzen, Trauer, Schuldgefühle, Nicht-Wahrhaben-Wollen, Selbstvorwürfe, gegenseitige Vorwürfe der Eltern, Angst vor Reaktionen der Verwandten und der Umwelt bis hin zur Gleichgültigkeit und Ablehnung des Kindes.

 

Die Situation droht viele Eltern gefühls-, kraft- und/oder zeitmässig zu überfordern..

Nicht selten zerbricht daran eine Ehe oder Partnerschaft, versuchen Eltern ihre behinderten Kinder zu ‚verstecken‘ oder geben sie ins Heim.

 

Es dauert einige Zeit, bis die Eltern akzeptieren können, dass sie ein behindertes Kind haben und es nicht als ‚Strafe‘ ansehen.

 

Das gesamte Leben einer Familie ändert sich. Oft müssen Zukunftspläne aufgegeben werden.

 

Die Geschwister eines behinderten Kindes müssen oft zurückstecken, werden unbeabsichtigt benachteiligt, überfordert oder auch bevorzugt.

Auch sie sind von den ablehnenden Reaktionen der Umwelt betroffen und werden häufig isoliert, weil sie einen  behinderten Bruder, eine behinderte Schwester haben.

 

 

3.1   Gefahr für Eltern bei der Erziehung eines behinderten Kindes:

 

·        Verwöhnung

·        dadurch Vernachlässigung notwendiger Förderung

·        Fortsetzung der länger dauernden Fördermassnahmen

·        Überforderung

·        Vergleich ihres Kindes mit nicht behinderten Kindern

 

 

4.0             Gesellschaftliche Situation von Behinderten

 

Wie weit die Folgen einer Behinderung reichen, lernt ein Betroffener oft erst im Umgang mit nicht behinderten Menschen kennen.

 

Nichtbehinderte wissen oft wenig oder gar nichts von Behinderungen und den damit verbundenen Problemen. Sie zeigen deshalb oft Unverständnis und Unsicherheit gegenüber Behinderten oder haben Vorurteile.

 

Häufige Reaktionen sind:

 

·        Ignorieren (Behinderte werden einfach übersehen)

·        Anstarren

·        Spotten (Witze machen u.a.)

·        Hänseln

·        Mitleid

·        Übertriebene Hilfsbereitschaft

 

4.1   Ergebnis einer Umfrage:

 

·        90 % wissen nicht, wie sie sich gegenüber Behinderten verhalten sollen

·        über 70 % empfinden Ekel

·        63 % meinen, dass Behinderte in ein Heim gehören

·        56 % wollen nicht mit Körperbehinderten im Haus leben

·        49 % halten geistig Behinderte für bösartig und aggressiv)

 

Ob Behinderte ein ‚normales‘ Leben in der Gesellschaft führen können, oder in Isolation führen muss, hängt neben der Schwere seiner Behinderung auch von den Reaktionen seiner nicht behinderten Mitmenschen ab.

 

Durch die ablehnenden Reaktionen der Umwelt werden die Folgen einer Behinderung verstärkt.

 

Reaktionen der Behinderten auf Verhalten der Umwelt:

 

·        Aggression gegenüber Nichtbehinderten

·        Selbstisolation, Zurückziehen

·        Überforderung (Hoffen auf Anerkennung)

·        Starkes Misstrauen gegenüber Nichtbehinderten